Förderungen für E-Ladestationen

Information zur Förderung von intelligenten E-Ladestationen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung 

1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023

Gefördert wird die Anschaffung von dreiphasigen, intelligenten E-Ladestationen in Form einer Wallbox oder eines Ladekabels mit einer möglichen Bemessungsleistung von mindestens 11 kW. Der Förderungsantrag ist nach Lieferung (Kauf) und Montage bzw. zusätzlich nach Rechnungslegung inkl. Zahlungsnachweisen und binnen einer Frist von 6 Monaten ab Rechnungsdatum möglich.
Einzureichen beim:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 – Fachabteilung Energie und Wohnbau
Referat Sanierung und Ökoförderung
 Landhausgasse 7, 8010 Graz

Wesentliche Voraussetzungen 

  • Errichtung und Inbetriebnahme durch ein befugtes Elektrounternehmen
  • Förderung ausschließlich von neuen und ungebrauchten Anlagen und Komponenten
  • Zulassung eines E-PKW in der Steiermark auf den Antragsteller/ die Antragstellerin
  • Aus der geförderten Ladestation darf ausschließlich Ökostrom als Antriebsenergie für das Elektrofahrzeug abgegeben werden
  • Bei Errichtung einer Wallbox sind die Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren umzusetzen 
  • Die geförderte Anlage muss zumindest 4 Jahre lang entsprechend betrieben werden


Förderungssatz
Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 % der anrechenbaren Investitionskosten begrenzt. Bei einem intelligenten Ladekabel beträgt diese  max. € 100 und bei einer Wallbox max. € 300.

Notwendige Unterlagen für die Förderungsauszahlung

  • ausgefüllter Förderungsantrag
  • Rechnungen mit Zahlungsnachweisen: namentlich ausgestellt auf den Antragsteller / die Antragstellerin ausgestellt (Inhalte: Angaben zu Marke, Art und Leistung der intelligenten E-Ladestationen, Kosten für elektrische Zuleitungen und elektrische Verteiler, Montagekosten)
  • Zulassungsschein für den E-PKW 
  • Meldung über die Errichtung der Ladestation an den Netzbetreiber 
  • Fotos der installierten, intelligenten E-Ladestation
  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus erneuerbarer Energie
  • Ausführungs- und Erstprüfungsnachweis eines befugten Elektrounternehmens

Information zur Förderung von intelligenten E-Ladestationen
Förderung der österreichischen Bundesregierung – managed by Kommunalkredit Public Consulting 

Jahresprogramm 2023

Zusätzlich zur Förderung von E-PKWs gibt es auch eine Förderung für Ladeinfrastruktur (kommunikationsfähige Wallboxen oder kommunikationsfähige intelligente Ladekabel). Die Förderung kann gemeinsam mit dem Kauf eines E-PKWs erfolgen oder über einen separaten Förderungsantrag. Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich.


Die Förderung für E-Ladeinfrastruktur beträgt:

  • 600 Euro für ein kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel oder
  • 600 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
  • 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage 
  • 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage


Förderbaren Kosten:

  • Das Gerät selbst
  • Bei unmittelbar mit dem Stromnetz verbundenen Wallboxen: auch die Installationskosten
  • Bei Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern: Errichtung der Basisinfrastruktur in Zusammenhang mit einer förderbaren Ladestation


Eine Übersicht über förderfähige intelligente Ladekabel bzw. Wallboxen finden Sie hier.


 Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms KEM und KLAR durchgeführt.