Energieautarke Bauernhöfe

Neue Förderung: 100 Millionen Euro für energieautarke Bauernhöfe 

Start des Förderprogrammes für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 15.02.2023 

Ziel der österreichischen Bundesregierung ist es, das Energiesystem auf erneuerbare Ressourcen umzustellen. Agrar- und Forstbetriebe kommt hier eine hohe Bedeutung zu: Eine stabile Lebensmittelversorgung kann durch einen höheren Grad der Eigenversorgung mit Energie erreicht werden. Erneuerbare Energien reduzieren die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen und reduzieren dadurch die Abhängigkeit von hohen Energiepreisen. Durch das Programm "Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe" des Klima- und Energiefonds werden land- und forstwirtschaftliche Betriebe dahingehend gefördert. Gefördert werden z.B. Stromspeicher, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Photovoltaik-Anlagen, Biomassekessel, E-Mobilität oder die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes. Insgesamt stehen bis 2025 100 Millionen Euro aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums zur Verfügung. (Quelle: Bundesministerium Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft) 


Das Programm fördert gezielt Maßnahmen (es können mehrere Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden) zur Steigerung der Energieeffizienz, es unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und den Einsatz nachhaltiger Mobilität sowie die Umsetzung von Energiemanagementmaßnahmen. Dies soll land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei ihrem Umstieg auf nachhaltige Energie unterstützen. (Quelle: Bundesministerium Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft) 


Konkret unterstützt der Klima- und Energiefonds Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS) in vier Modulen:

  • Modul A „Einzelmaßnahme“, zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher und Beleuchtung. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die rasch und ohne Energieberatung umgesetzt werden können.
  • Modul B „Gesamtenergiekonzept“ beinhaltet die Förderung der Erstellung eines betrieblichen Gesamtenergiekonzepts. Ziel dieses Moduls ist es, den Eigenversorgungsgrad sowie die Resilienz des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs zu erhöhen. Das Gesamtenergiekonzept muss von befugten Energieberater:innen erstellt werden, eine Energieberatung ist ebenfalls Voraussetzung.
  • Modul C „Kombinierte Investitionsmaßnahmen“: Im Rahmen von Modul C können verschiedene klima- und energierelevante Maßnahmenbündel – in einem Förderungsantrag kombiniert – gefördert werden. Auch hier ist eine Energieberatung erforderlich. Kombiniert werden können Maßnahmen aus den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien & Energiespeicherung, E-Mobilität und Energiemanagement. Ein Gesamtenergiekonzept sowie eine Energieberatung sind erforderlich.
  • Modul D „Notstrom“; z.B. Sofortmaßnahmen, um am Zählerkasten notwendige Vorkehrungen zu treffen. Dieses Modul kann unabhängig von allen anderen Modulen zur Förderung eingereicht werden. (Quelle: Bundesministerium Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft)


Die Ausschreibung „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe“ ist von 15.02.2023 bis 28.11.2025 (12:00 Uhr) geöffnet. Mit Ausnahme von Modul D muss die Antragstellung für alle Module vor der Umsetzung der Maßnahme eingebracht werden. Die Förderhöhe ist auf 250.000 Euro pro Betrieb begrenzt. (Quelle: Bundesministerium Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft)


Alle Informationen zur Förderung und Einreichung sind ab 15.02.2023 unter lw.klimafonds.gv.at abrufbar.

Beratung
Beratung (über die KPC) unter Tel. +43 (0) 1/31 6 31 – 713 bzw. per E-Mail an [email protected]

Weiterführende Informationen
PresseaussendungLink zur Presseaussendung
Abwicklungsstelle KPCLink zur Abwicklungsstelle KPC

 Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms KEM und KLAR durchgeführt.