Photovoltaik
Informationen zur Förderung von Photovoltaikanlagen findet man auf der Seite der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG.
Gefördert werden Photovoltaikanlagen auch von der Gemeinden Edelsbach bei Feldbach.
Edelsbach bei Feldbach
Förderung Photovoltaikanlagen:
€ 30,- pro m² Fläche (max. € 400,-)
Markt Hartmannsdorf
Förderung für Photovoltaikanlagen sind mit 01.12.2022 eingestellt
Sinabelkirchen
ALLGEMEINDE INFO: ANZEIGE- UND GENEHMIGUNGSPFLICHT FÜR PV-ANLAGEN
Bauordnung:
Bauanzeige (Meldepflicht): PV-Anlagen bis 400 m² und einer Höhe bis 3,5 m
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren: PV-Anlagen bis 400 m² und einer Höhe über 3,5 m
Baugenehmigung: PV-Anlagen ab 400 m²
Elektrizitätsrecht:
Anzeigepflichet: PV-Anlage mit einer Leistung bis 200 kW
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren: PV-Anlage mit einer Leistung von 201 - 500 kW
Ordentliches Genehmigungsverfahren: PV-Anlage mit einer Leistung ab 501 kW
Raumordnung:
Im Freiland können Flächen bzw. Gebiete mit Sondernutzung festgelegt werden. Als solche gelten insbesondere Flächen für Energieerzeugungs- und versorgunganlagen
Naturschutz:
PV-Freiflächenanlagen mit einer Mindestgröße von 2.500 m² benötigen Unterlagen zur Prüfung auf die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Schutz umfasst Tiefe, Vögel, Pflanzen, Pilze, Mineralien und Fossilien.
Heizungsoptimierung
"Raus aus Öl und Gas" ist eine Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Inovation und Technologie (BMK), welche sich an Betriebe und Private richtet. Es wird ein Umstieg von fossilen Raumheizungen auf nachhaltige Heizungssysteme gefördert.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms KEM und KLAR durchgeführt.