Bestand
Im steiermärkischen Baugesetz ist es seit 2014 nicht mehr vorgeschrieben, einen Notkamin beim Neubau eines Einfamilienwohnhauses oder einer Wohnung in der Planung und Umsetzung vorzusehen.
In Zeiten von hohen Energiepreisen und möglichen Blackout-Bedrohungen gewinnt der „Notkamin“ aber wieder mehr an Bedeutung. „Kamin und Ofen zu montieren, heißt bei Stromausfall nicht frieren“ so die Aussage eines Rauchfangkehrers zum Thema.
Irritation
Für Wohnungen werden Parkplätze vorgeschrieben und neben einer Liftanlage muss auch noch ein Stiegenhaus angeordnet werden. Neben diesen selbstverständlichen Vorgaben erscheint es irritierend, dass eine Vorsorge, wenn alle Systeme ausfallen, keine eigene Heizung durch die Möglichkeit einer Einzelheizung in den eigenen vier Wänden vom Gesetzgeber her notwendig erscheint und vorgeschrieben wird.
Empfehlung
Eine Empfehlung zur eigenverantwortlichen Vorsorge mit einem Notkamin im Einfamilienhaus oder als Angebot von Wohnungsinhabern für seine Mieter soll hier Ausdruck verliehen werden.
Umsetzung
Um für den Ernstfall gerüstet zu sein und zumindest einen Raum des Wohnbereichs beheizen und bei Bedarf die eingebaute Feuerstätte als Kochstelle nutzen zu können, erfordert es, einen Bestandskamin zu sanieren oder einen neuen Kamin, wenn baulich möglich, zu planen, zu genehmigen und zu errichten.
Nachdem es sich bei diesen Notkaminen – wie bei jeder anderen Abgasanlage – um sogenannte „zugelassene Bauprodukte“ handelt, ist sicherzustellen, dass diese selbstverständlich auch für einen generellen Betrieb einer zusätzlichen Heizquelle neben der Hauptheizung geeignet sind.
Kontakt
Der Kontakt mit dem Rauchfangkehrer und dem zuständigen Bauamt der Gemeinde ist hier dringend herzustellen.
Einer Umsetzung mit der Durchführung der notwendigen Arbeiten mit befugten Fachkräften steht dann nichts im Wege.
Sicher ist sicher!
Unabhängigkeiten sind ein wichtiges Gut und wir werden sie früher brauchen als wir es erwarten. Sorgen Sie vor!
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms KEM und KLAR durchgeführt.