Wasserrechtliche Genehmigungen

Für die Errichtung von Hausbrunnen und Quelleinfassungen benötigt man eine: 

  • Baubewilligung (Einzelwasserversorgungsanlagen zählen zu den baubewilligungsfreien Vorhaben und sind somit vor der Ausführung der Gemeinde schriftlich mitzuteilen)
  • Wasserrechtliche Bewilligung (diese ist für Hausbrunnen und Quellfassungen für den Haus- und Wirtschaftsbedarf nicht erforderlich, wenn die Förderung nur durch handbetriebene Pump- und Schöpfwerke erfolgt oder wenn die Entnahme im angemessenen Verhältnis zum eigenen Grund steht, wasserrechtlich bewilligungspflichtig sind Mehrentnahmen, Versorgung weiterer Nachbarobjekte, artesische Brunnen und Hausbrunnen in Grundwasserschongebieten)


Quelle: Land Steiermark

Förderungen
Für die Errichtung und Sanierung von Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen, Quellfassungen, etc.) kann um Bundes- und Landesförderung angesucht werden.

Nähe Informationen zu den Förderungen finden Sie hier.

Quelle: Land Steiermark 

Einreichung des Förderungsansuchens vor Baubeginn bei der örtlich zuständigen Baubezirksleitung mit folgenden Unterlagen:

  • Förderungsansuchen für die Bundesförderung (3-fach)
  • Förderungsansuchen für die Landesförderung (2-fach)
  • Technischer Bericht
  • Übersichtslageplan
  • Variantenuntersuchung (falls erforderlich)
  • Wasserrechtliche Bewilligung (falls erforderlich) 


Quelle: Land Steiermark

 Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms KEM und KLAR durchgeführt.