Wasserrechtliche Genehmigungen
Für die Errichtung von Hausbrunnen und Quelleinfassungen benötigt man eine:
- Baubewilligung (Einzelwasserversorgungsanlagen zählen zu den baubewilligungsfreien Vorhaben und sind somit vor der Ausführung der Gemeinde schriftlich mitzuteilen)
- Wasserrechtliche Bewilligung (diese ist für Hausbrunnen und Quellfassungen für den Haus- und Wirtschaftsbedarf nicht erforderlich, wenn die Förderung nur durch handbetriebene Pump- und Schöpfwerke erfolgt oder wenn die Entnahme im angemessenen Verhältnis zum eigenen Grund steht, wasserrechtlich bewilligungspflichtig sind Mehrentnahmen, Versorgung weiterer Nachbarobjekte, artesische Brunnen und Hausbrunnen in Grundwasserschongebieten)
Quelle: Land Steiermark
Förderungen
Für die Errichtung und Sanierung von Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen, Quellfassungen, etc.) kann um Bundes- und Landesförderung angesucht werden.
Nähe Informationen zu den Förderungen finden Sie hier.
Quelle: Land Steiermark
Einreichung des Förderungsansuchens vor Baubeginn bei der örtlich zuständigen Baubezirksleitung mit folgenden Unterlagen:
- Förderungsansuchen für die Bundesförderung (3-fach)
- Förderungsansuchen für die Landesförderung (2-fach)
- Technischer Bericht
- Übersichtslageplan
- Variantenuntersuchung (falls erforderlich)
- Wasserrechtliche Bewilligung (falls erforderlich)
Quelle: Land Steiermark
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms KEM und KLAR durchgeführt.