Wasserrechtliche Genehmigungen

Allgemeine Informationen

Zuständigkeit: Bezirkshauptmannschaften

Das Wasserrechtsgesetz behandelt unter anderem:

  • die Rechte und Pflichten von Beteiligten im Bezug auf Oberflächengewässer und Grundwasser
  • die Benutzung der Gewässer
  • die Abwehr wassergefährdender Maßnahmen und die Pflege der Gewässer


Quelle: Land Steiermark

Folgende Vorhaben benötigen eine Bewilligung:

  • Wasserentnahmen aus oder Einleitungen in Fließgewässer
  • Grundwassernutzungen, die über den eigenen Haus- und Wirtschaftsbedarf hinausgehen
  • Maßnahmen an Ufern oder innerhalb des Hochwasserabflussbereiches von Fließgewässern
  • Ausnutzung der Wasserkraft
  • Versickerung von mehr als geringfügig verunreinigten Wässern
  • Maßnahmen in Grundwasserschongebieten 


Einfachere Vorhaben (z.B. Tiefenbohrungen zur Erdwärmegewinnung, Verlängerungen von bestehenden Wasser- bzw. Abwasserleitungen) müssen nur angezeigt werden.

Zuständige Stelle

  • Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Abteilung 13 - Umwelt und Raumordnung)
  • bzw. das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 


Quelle: Land Steiermark

Nähere Informationen siehe Land Steiermark

 Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms KEM und KLAR durchgeführt.