Wasserrechtliche Genehmigungen
Allgemeine Informationen
Zuständigkeit: Bezirkshauptmannschaften
Das Wasserrechtsgesetz behandelt unter anderem:
- die Rechte und Pflichten von Beteiligten im Bezug auf Oberflächengewässer und Grundwasser
- die Benutzung der Gewässer
- die Abwehr wassergefährdender Maßnahmen und die Pflege der Gewässer
Quelle: Land Steiermark
Folgende Vorhaben benötigen eine Bewilligung:
- Wasserentnahmen aus oder Einleitungen in Fließgewässer
- Grundwassernutzungen, die über den eigenen Haus- und Wirtschaftsbedarf hinausgehen
- Maßnahmen an Ufern oder innerhalb des Hochwasserabflussbereiches von Fließgewässern
- Ausnutzung der Wasserkraft
- Versickerung von mehr als geringfügig verunreinigten Wässern
- Maßnahmen in Grundwasserschongebieten
Einfachere Vorhaben (z.B. Tiefenbohrungen zur Erdwärmegewinnung, Verlängerungen von bestehenden Wasser- bzw. Abwasserleitungen) müssen nur angezeigt werden.
Zuständige Stelle
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Abteilung 13 - Umwelt und Raumordnung)
- bzw. das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Quelle: Land Steiermark
Nähere Informationen siehe Land Steiermark
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms KEM und KLAR durchgeführt.