Förderung klimarelevanter Projekte steirischer Gemeinden, Gemeindebetriebe und Gemeinwohlorganisationen

01.02.2024 bis 31.12.2024, optional bis 31.12.2025

Gegenstand der Förderung sind nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse zu energie- und klimarelevanten Projekten für Gemeinden und Gemeinwohlorganisationen in der Steiermark. Förderungsfähig sind ausschließlich Projekte, die zur Senkung der Treibhausgasemissionen, Steigerung der Energieeffizienz, Anhebung des Anteils der Energie aus erneuerbaren Quellen oder Klimawandelanpassung beitragen oder leistbare Energie und Versorgungssicherheit er-möglichen und nicht aufgrund von rechtlichen oder bescheidmäßigen Vorgaben umzusetzen sind.
Nähere Informationen finden Sie hier.


Quelle: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/178530130/DE/

Starke!Zentren: Zur Belebung steirischer Ortskerne

Eine neue Förderungsaktion soll die wirtschaftliche Nutzung von Leerständen in steirischen Orts- und Stadtzentren forciert und gleichzeitig die heimische Bauwirtschaft ankurbeln. Gefördert werden Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Sollten gerade etwaige Investitionen im Ortszentrum anstehen (z. B. Sanierung eines Geschäftes oder Umbau eines Gasthauses), dann wäre folgende Förderung für KMUs interessant (bis zu 100.000 EUR an Förderung): https://www.sfg.at/f/starkezentren-bringt-leben-in-orts-und-stadtkerne/
Gebäude im Besitz von Gebietskörperschaften (Gemeinde, Land, Bund) sind von der Förderung ausgenommen!


Quelle: https://www.sfg.at/starkezentren-fuer-die-belebung-steirischer-ortszentren/ 

Regenwasser Zisternen Förderungsprogramm 2024

Im Zuger der aktualisierten Landesförderrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft besteht ab 01. 01. 2024 die Möglichkeit seitens des Landes Steiermark Maßnahmen zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser in Form einer Pauschalförderung von 1.000 € pro Regenwasserspeicheranlage zu unterstützen. Voraussetzung dafür ist ein Speichervolumen von mind. 5 m³. Weitere Informationen dazu sind unter Regenwasserbewirtschaftung – Wasserwirtschaft – Landesregierung – Steiermark ersichtlich.

Die Förderungsabwicklung soll über die jeweiligen Gemeinden als koordinierte Stelle erfolgen.

Sofern seitens Ihrer Gemeinde Interesse an diesem Förderprogramm besteht, wird ersucht bis 01. März 2024 einen formlosen Antrag mit folgenden Angaben an die Abteilung 14 ([email protected]) vorzulegen.

  • Abschätzung der Anzahl an Förderungswerbern, die eine Förderung für eine Neuerrichtung einer Zisterne im Jahr 2024 beantragen werden. Sofern die Interessenten schon bekannt sind, bitte mit Angabe von Namen und Adresse.
  • Mitteilung, ob die Auszahlung der Landesförderung über die Gemeinde oder direkt an die einzelnen Förderungswerber erfolgen soll.
  • Mitteilung, ob in in welcher Höher gegebenenfalls auch eine zusätzliche Gemeindeförderung vorgesehen ist.


Quelle: https://www.wasserwirtschaft.steiermark.at/cms/beitrag/12000876/107168336

Entsiegelung


Nähere Informationen finden Sie hier.


Quelle: https://www.wasserwirtschaft.steiermark.at/cms/beitrag/12938117/178771169

 Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms KEM und KLAR durchgeführt.