E-Mobilität – Mythen und Fakten


Der Verkehrssektor ist in Österreich einer der größten Verursacher von Treibhausgasen. Um den stetigen Anstieg der Emissionen zu stoppen, ist ein Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energie notwendig. Die Elektromobilität ist einer der Hoffnungsträger für die Reduktion der Treibhausgasemissionen. 
Neben E-Mobilität im öffentlichen Verkehr setzt sich auch das E-Auto am globalen Markt zunehmend durch.

Hier möchten wir mit einem Faktencheck auf die immer wieder gestellten und diskutierten Fragen versuchen Antworten zu geben.

Über den unten angeführten Link zum Thema E-Mobilität können Sie sich gut informieren.

Förderungen für E-Ladestationen

Information zur Förderung von intelligenten E-Ladestationen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung 

1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025

Gefördert wird die Anschaffung von dreiphasigen, intelligenten E-Ladestationen in Form einer Wallbox oder eines Ladekabels mit einer möglichen Bemessungsleistung von mindestens 11 kW. Der Förderungsantrag ist nach Lieferung (Kauf) und Montage bzw. zusätzlich nach Rechnungslegung inkl. Zahlungsnachweisen und binnen einer Frist von 6 Monaten ab Rechnungsdatum möglich.

Wesentliche Voraussetzungen 

  • Errichtung und Inbetriebnahme durch ein befugtes Elektrounternehmen
  • Förderung ausschließlich von neuen und ungebrauchten Anlagen und Komponenten
  • Zulassung eines E-PKW in der Steiermark auf den Antragsteller/ die Antragstellerin
  • Aus der geförderten Ladestation darf ausschließlich Ökostrom als Antriebsenergie für das Elektrofahrzeug abgegeben werden
  • Bei Errichtung einer Wallbox sind die Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren umzusetzen 
  • Die geförderte Anlage muss zumindest 4 Jahre lang entsprechend betrieben werden


Förderungssatz
Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 % der anrechenbaren Investitionskosten begrenzt. Bei einem intelligenten Ladekabel beträgt diese  max. € 100 und bei einer Wallbox max. € 300.

Notwendige Unterlagen für die Förderungsauszahlung

  • ausgefüllter Förderungsantrag
  • Rechnungen mit Zahlungsnachweisen: namentlich ausgestellt auf den Antragsteller / die Antragstellerin ausgestellt (Inhalte: Angaben zu Marke, Art und Leistung der intelligenten E-Ladestationen, Kosten für elektrische Zuleitungen und elektrische Verteiler, Montagekosten)
  • Zulassungsschein für den E-PKW 
  • Meldung über die Errichtung der Ladestation an den Netzbetreiber 
  • Fotos der installierten, intelligenten E-Ladestation
  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus erneuerbarer Energie
  • Ausführungs- und Erstprüfungsnachweis eines befugten Elektrounternehmens

 Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms KEM und KLAR durchgeführt.