In der Regel wird das Wasser zum Befüllen des Pools der örtlichen Wasserversorgung entnommen, gelegentlich jedoch aus dem eigenen Brunnen. Die gleichzeitige Befüllung vieler privater Schwimmbäder kann zu Versorgungsengpässen mit Trinkwasser führen. Eine nicht mit dem Wasserversorger abgestimmte Wasserentnahme aus Hydranten kann zu einem Druckabfall in den Wassernetzen führen und damit die Trinkwasserversorgung gefährden. Dies kann verhindert werden, wenn der öffentliche Wasserversorger über alle anstehenden Schwimmbadbefüllungen frühzeitig Bescheid weiß und diese entsprechend koordinieren kann.
Im Sinne einer gesicherten Trinkwasserversorgung sollte daher die Befüllung des Schwimmbades aus der öffentichen Wasserversorgung über den eigenen Hausanschluss immer nach Absprache mit dem Wasserversorger erfolgen.
Um die Versorgunssicherheit der Bevölkerung mit Trinkwasser zu gewährleisten, ist aus Sicht der Wasserwirtschaft folgende Vorgangsweise vor allem bei der Erstbefüllung von privaten Schwimmbädern im Frühjahr zu empfehlen:
- Die Befüllung sollte nur über den hauseigenen, normgerechten Wasseranschluss erfolgen
- Abstimmung mit dem öffentlichen Wasserversorger vor der Befüllung ist notwendig
- Die Befüllung sollte in den Nachtstunden erfolgen, um zu Verbrauchsspitzenzeiten die Trinkwasserversorgung nicht zu gefährden. Zeiten, an denen der Wasserverbrauch ohnehin schon erhöht ist, etwa zwischen 16 und 20 Uhr, sollten gemieden werden.
- Die Wasserentnahme aus Hydranten ist für Privatpersonen unzulässig!
Ein Naturpool bietet eine attraktive Möglichkeit zum konventionellen Pool:
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Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms KEM und KLAR durchgeführt.