Fördermöglichkeiten für Ein- und Zweifamilienhäuser
Alles Wichtige im Überblick
- Tausch von nicht mehr energieeffizienten, erneuerbaren Heizungssystemen auf klimafreundliche Anlagen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
- Mindestalter der bestehenden Wärmepumpe oder Holzheizung von 15 Jahren
- Nur für Privatpersonen
- Kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich
- Keine Einkommensprüfung
- Für Leistungen ab 01.07.2024
- Förderungsmittel für den Tausch von erneuerbaren Heizungssystemen werden ausschließlich für Privatpersonen im Ein-Zweifamilienhaus /Reihenhaus bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigten oder Mieter:innen gestellt werden.
Registrierung
- Sie registrieren Ihren geplanten und baureifen bzw. bereits umgesetzten Heizungstausch ausschließlich online.
- Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie einen Zugangslink für die Antragstellung. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, den Heizungstausch durchzuführen und einen Antrag einzureichen.
- Mit der Registrierung sind Förderungsmittel für Sie reserviert
- Registrierungen können so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2025.
Förderhöhen
- Ersatz eines förderfähigen Heizsystems durch ein modernes klimafreundliches Heizsystem: 5.000 €
- Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizsystems: + 2.500 €
Nähere Informationen finden Sie hier:
Tausch erneuerbarer Heizungssysteme | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms KEM und KLAR durchgeführt.