Tausch erneuerbarer Heizungssysteme



Fördermöglichkeiten für Ein- und Zweifamilienhäuser

Alles Wichtige im Überblick

  • Tausch von nicht mehr energieeffizienten, erneuerbaren Heizungssystemen auf klimafreundliche Anlagen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
  • Mindestalter der bestehenden Wärmepumpe oder Holzheizung von 15 Jahren
  • Nur für Privatpersonen
  • Kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich
  • Keine Einkommensprüfung
  • Für Leistungen ab 01.07.2024
  • Förderungsmittel für den Tausch von erneuerbaren Heizungssystemen werden ausschließlich für Privatpersonen im Ein-Zweifamilienhaus /Reihenhaus bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigten oder Mieter:innen gestellt werden.


Registrierung

  • Sie registrieren Ihren geplanten und baureifen bzw. bereits umgesetzten Heizungstausch ausschließlich online.
  • Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie einen Zugangslink für die Antragstellung. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, den Heizungstausch durchzuführen und einen Antrag einzureichen.
  • Mit der Registrierung sind Förderungsmittel für Sie reserviert
  • Registrierungen können so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2025.


Förderhöhen

  • Ersatz eines förderfähigen Heizsystems durch ein modernes klimafreundliches Heizsystem: 5.000 €
  • Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizsystems: + 2.500 €


Nähere Informationen finden Sie hier:
Tausch erneuerbarer Heizungssysteme | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)


 Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms KEM und KLAR durchgeführt.