Photovoltaik
Informationen zur Förderung von Photovoltaikanlagen findet man auf der Seite der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG.
Gefördert werden Photovoltaikanlagen auch von der Gemeinden Edelsbach bei Feldbach.
Information zur aktuellen PV-Förderaktion
EAG-Investitionsförderung 2026
Ab April 2026 können für Photovoltaikanlagen und Speicher wieder die Bundesförderungen beantragt werden. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online auf der Homepage der Abwicklungsstelle unter www.eag-abwicklungsstelle.at. Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung einer an das öffentliche Netz bzw. Bahnstromnetz angeschlossenen PV-Anlage bis max. 1.000 kW sowie wahlweise auch ein mit der PV-Anlage gleichzeitig neu errichteter Stromspeicher bis max. 50 kWh - die alleinige Beantragung von Stromspeicher ist nicht möglich.
Grundsätzliches zur Förderung
Die Förderung in der Kategorie A (bis 10 kW) und Kategorie B (-20 kW) erfolgt in Form von Fixsätzen, die Reihung erfolgt nach Eingang des Antrages bzw. dem Zeitpunkt der Ticketziehung. In der Kategorie C (-100 kW) und Kategorie D (-1.000 kW) handelt es sich um Maximalsätze, den Förderzuschlag erhalten die niedrigsten Angebote.
Eine Förderantragstellung kann nach Beginn der Arbeiten erfolgen, muss jedoch jedenfalls vor Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme stattfinden, unter Inbetriebnahme versteht man die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber. Jedenfalls dürfen die Arbeiten nicht vor dem 21. April 2022 begonnen worden sein.
Antragstellung und erforderliche Unterlagen
Förderanträge können auch bereits vor dem 23. April 2026 eingebracht werden, die Ticketziehung und somit die Reihung erfolgt jedoch erst ab dem 23. April 2026. Der Antrag muss auch bei erfolgter Ticketziehung auf jeden Fall bis zum Ende des jeweiligen Calls online übermittelt werden. Die Zählpunktnummer bzw. ein Netzzugangsvertrag und (falls erforderlich) Anzeigen/Genehmigungen in 1. Instanz müssen bei der Antragstellung bereits vorliegen. Zusätzlich müssen die einzelnen Komponenten beschrieben sowie Investitionskosten angegeben werden. Weiters muss bei der Antragstellung eine kurze technische Beschreibung hochgeladen werden. Die Erteilung des Förderzuschlags erfolgt in den Kategorien A und B nach dem "First come, first served"-Prinzip, in den Kategorien C und D nach der Höhe des Gebotes. Die Förderfähigkeit eines Speichers ist an den Förderantrag für die PV-Anlage gebunden. Eine alleinige Förderung des Speichers ist nicht möglich. Ebenso sind Stromspeichererweiterungen nicht Gegenstand dieser Förderung.
Die Förderung wird in Euro/kW installierter Leistung ausbezahlt und liegt für 2026 in folgender Höhe:
- Kategorie A (-10 kW) 150 Euro/kW
- Kategorie B (-20 kW) 140 Euro/kW
- Kategorie C (-100 kW) max. 130 Euro/kW
- Kategorie D (-1000 kW) max. 120 Euro/kW
- Stromspeicher 150 Euro/kWh
Die Förderung ist auf jeden Fall mit max. 30% der Investitionssumme begrenzt.
Zu- und Abschläge
Innovative PV-Anlagen können einen Zuschlag von 30% auf den jeweiligen Fördersatz erhalten. Für PV-Anlagen, die auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder einer Grünfläche errichtet werden, ist ein Abschlag auf den jeweiligen Fördersatz von 25% vorgesehen (ausgenommen Agri-PV-Anlagen).
"Made in Europe" Bonus
PV-Anlagen, die mit PV-Modulen und/oder einem Wechselrichter mit europäischer (EWR und Schweiz) Wertschöpfung errichtet werden, können einen Zuschlag von bis zu 20% (+10% pro Komponente) auf den jeweiligen Fördersatz erhalten. Für Stromspeicher, die aus europäischer (EWR und Schweiz) Wertschöpfung stammen, gilt ein Zuschlag von 10%.
Bei folgenden Calls kann 2026 eine Bundesförderung für Photovoltaik beantragt werden:
- Call 1: 23. April - 11. Mai 2026
- Call 2: 16. - 20. Juni 2026
- Call 3: 8. - 22. Oktober 2026
Weitere Auskünfte können auch auf den Webseiten der ÖMAG sowie der Abwicklungsstelle eingeholt werden.
ALLGEMEINDE INFO: ANZEIGE- UND GENEHMIGUNGSPFLICHT FÜR PV-ANLAGEN
Bauordnung:
Bauanzeige (Meldepflicht): PV-Anlagen bis 400 m² und einer Höhe bis 3,5 m
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren: PV-Anlagen bis 400 m² und einer Höhe über 3,5 m
Baugenehmigung: PV-Anlagen ab 400 m²
Elektrizitätsrecht:
Anzeigepflichet: PV-Anlage mit einer Leistung bis 200 kW
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren: PV-Anlage mit einer Leistung von 201 - 500 kW
Ordentliches Genehmigungsverfahren: PV-Anlage mit einer Leistung ab 501 kW
Raumordnung:
Im Freiland können Flächen bzw. Gebiete mit Sondernutzung festgelegt werden. Als solche gelten insbesondere Flächen für Energieerzeugungs- und versorgunganlagen
Naturschutz:
PV-Freiflächenanlagen mit einer Mindestgröße von 2.500 m² benötigen Unterlagen zur Prüfung auf die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Schutz umfasst Tiefe, Vögel, Pflanzen, Pilze, Mineralien und Fossilien.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms KEM und KLAR durchgeführt.