Hausbrunnen und Quellen

Was sind Hausbrunnen und Quellen?

  • Hausbrunnen: Bauwerke zur Wasserfassung, dienen der Erschließung des Grundwassers
  • Schachtbrunnen: am häufigsten anzutreffende Brunnenform
  • Bohrbrunnen: meist bei größeren Tiefen eingesetzt, treten Tiefenwässer mit Eigendruck zu Tage, bezeichnet man diese als artesische Brunnen
  • Schlagbrunnen: vor allem zur Gewinnung von seicht liegenden Grundwasservorkommen
  • Quellen: natürlich zu Tage tretende Grundwässer, die gefasst und abgeleitet werden


Quelle: Land Steiermark 

Qualitätskriterien für Trinkwasser 

Die Wasserqualität wird anhand folgender Parameter beurteilt:

  • physikalische Parameter (Temperatur, Farbe und Aussehen, Geruch, ph-Wert, elektrische Leitfähigkeit)
  • chemische Parameter (Ammonium, Nitrat, Nitrit, Chlorid, Sulfat, Eisen, Mangan, Pestizide)
  • mikrobiologische Parameter (Bestimmung der Keimzahl) 


Quelle: Land Steiermark

Verunreinigungen des Grundwassers im Einzugsgebiet 

Einhaltung folgender Maßnahmen im unmittelbaren Bereich der  Einzelwasserversorgungsanlage:

  • Keine Lagerung und Anwendung wassergefährdender Stoffe
  • Keine Reinigung von Gebinden mit wassergefährdenden Inhalten und von Geräten im Brunnenbereich
  • Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
  • Vermeiden von animalischer wie auch mineralischer Düngung.
  • Vermeiden von Grabungen, Bohrungen und sonstigen Tiefbaumaßnahmen im Einzugsbereich des Brunnens und der Quelle.
  • Sammlung und Ableitung von häuslichen und betrieblichen Abwässern über dichte Sammelgruben und dichte Kanäle in einem möglichst großen Abstand zum Brunnen oder zur Quelle.
  • Düngerstätten (Misthaufen), Jauchen- und Sammelgruben, Kläranlagen u. dgl. so anlegen, dass bei etwaigen Leckagen der Brunnen oder die Quelle nicht gefährdet werden kann
  • Bei der Ableitung von Niederschlagswässern gewährleisten, dass diese nicht neben dem Brunnen oder der Quelle versickern


Quelle: Land Steiermark 

Wartungsplan

Regelmäßig:

  • Trinkwasserkontrollen bzgl. Geschmack, Geruch, Farbe und Trübung
  • Kontrolle der näheren Umgebung des Brunnens oder der Quelle
  • Funktionsüberprüfung ev. vorhandener Aufbereitungsanlagen


Monatlich:

  • Prüfung auf Dichtheit von Abdeckung und Belüftungen bei Brunnen und Quellsammelschächte
  • Kontrolle auf vorhandene Kleintiere 
  • Wasserstandsmessung bei Brunnen
  • Quellschüttungsmessung bei Quellen


Jährlich:

  • Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen 
  • Kontrolle der Speicheranlagen und Reinigung
  • Tausch der Filtereinsätze bei vorhandenen Wasserfiltern
  • Dichtheitskontrolle vorhandener Installationen
  • Bauliche Kontrolle der Brunnen- und Behälterwände auf Schäden


Alle 5 Jahre:

  • Überprüfung der gesamten Einzelversorgungsanlage in technischer und hygienischer Hinsicht durch einen Fachkundigen (z.B. Brunnenmeister)


Quelle: Land Steiermark

Weitere Informationen siehe Land Steiermark

Wasserrechtliche Genehmigungen

Allgemeine Informationen

Zuständigkeit: Bezirkshauptmannschaften

Das Wasserrechtsgesetz behandelt unter anderem:

  • die Rechte und Pflichten von Beteiligten im Bezug auf Oberflächengewässer und Grundwasser
  • die Benutzung der Gewässer
  • die Abwehr wassergefährdender Maßnahmen und die Pflege der Gewässer


Quelle: Land Steiermark

Folgende Vorhaben benötigen eine Bewilligung:

  • Wasserentnahmen aus oder Einleitungen in Fließgewässer
  • Grundwassernutzungen, die über den eigenen Haus- und Wirtschaftsbedarf hinausgehen
  • Maßnahmen an Ufern oder innerhalb des Hochwasserabflussbereiches von Fließgewässern
  • Ausnutzung der Wasserkraft
  • Versickerung von mehr als geringfügig verunreinigten Wässern
  • Maßnahmen in Grundwasserschongebieten 


Einfachere Vorhaben (z.B. Tiefenbohrungen zur Erdwärmegewinnung, Verlängerungen von bestehenden Wasser- bzw. Abwasserleitungen) müssen nur angezeigt werden.

Zuständige Stelle

  • Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Abteilung 13 - Umwelt und Raumordnung)
  • bzw. das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 


Quelle: Land Steiermark

Nähere Informationen siehe Land Steiermark

Wasserrechtliche Genehmigungen

Für die Errichtung von Hausbrunnen und Quelleinfassungen benötigt man eine: 

  • Baubewilligung (Einzelwasserversorgungsanlagen zählen zu den baubewilligungsfreien Vorhaben und sind somit vor der Ausführung der Gemeinde schriftlich mitzuteilen)
  • Wasserrechtliche Bewilligung (diese ist für Hausbrunnen und Quellfassungen für den Haus- und Wirtschaftsbedarf nicht erforderlich, wenn die Förderung nur durch handbetriebene Pump- und Schöpfwerke erfolgt oder wenn die Entnahme im angemessenen Verhältnis zum eigenen Grund steht, wasserrechtlich bewilligungspflichtig sind Mehrentnahmen, Versorgung weiterer Nachbarobjekte, artesische Brunnen und Hausbrunnen in Grundwasserschongebieten)


Quelle: Land Steiermark

Förderungen
Für die Errichtung und Sanierung von Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen, Quellfassungen, etc.) kann um Bundes- und Landesförderung angesucht werden.

Nähe Informationen zu den Förderungen finden Sie hier.

Quelle: Land Steiermark 

Einreichung des Förderungsansuchens vor Baubeginn bei der örtlich zuständigen Baubezirksleitung mit folgenden Unterlagen:

  • Förderungsansuchen für die Bundesförderung (3-fach)
  • Förderungsansuchen für die Landesförderung (2-fach)
  • Technischer Bericht
  • Übersichtslageplan
  • Variantenuntersuchung (falls erforderlich)
  • Wasserrechtliche Bewilligung (falls erforderlich) 


Quelle: Land Steiermark

 Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms KEM und KLAR durchgeführt.