Gebäudeleerstand in der TOP3 Zukunftsregion


Eines der Themen der „Klima und Energieregion Top3 Zukunftsregion“ ist das Problem mit dem Gebäudeleerstand in den Gemeinden!

Um wertvolles Bauland zu schonen, bietet sich da und dort die Gelegenheit an, alte Gebäude zu revitalisieren. Zentrumsnahe, ungenutzte und oft dem Verfall preis gegebene Höfe zu sanieren und sie mit einer neuen, zeitgemäßen Nutzung auszustatten ist eine große Chance für die Ortsentwicklung.
Stefan Spindler, der Koordinator für Ortskerne, Abteilung 17 der Steirischen Landesregierung kennt diese Thematik gut und sieht trotz aller Schwierigkeiten doch auch Lösungen.
Eine Möglichkeit mit Leerstand umzugehen bietet sich in der Steiermark. Von einigen gelungenen Beispielen berichtete er und beschrieb folgende Vorgehensweise:
Die Gemeinde als Impulsgeber konzentriert sich auf einige wenige ausgesuchte Objekte und ermöglicht den Besitzern eine Entwicklungsperspektive für ihren Leerstand vom Bestandsplan über realistische Nutzungskonzepte bis zur architektonischen Gestaltung. 
Kostenschätzungen und eine Überprüfung von möglichen Förderungen 
(z.B: Wohnbau- oder Wirtschaftsförderungen) runden das Vorhaben ab und stellen eine Diskussionsgrundlage für den Eigentümer dar. 
Er entscheidet auch die weiteren Vorgehensweisen! Ob er selbst zum Investor wird, sich Partner ins Boot holt oder auch nichts macht, obliegt seiner Verantwortung.
Die Übernahme der Kosten für diesen Prozess erfolgt von der öffentlichen Hand, LEADER aber auch zu einem überschaubaren Teil vom Eigentümer der Liegenschaft. 

Eine Ideensammlung und ein Anreiz, Entwicklungen voranzutreiben soll so angestoßen werden. Ein lebendiges Ortszentrum oder ein attraktiver Ortsteil kann da und dort entstehen und neuer Platz für vielfältige Aktivitäten wird das Gemeindeleben bereichern.

Gebäudeleerstand - neue Fördermöglichkeiten
Flächenrecycling

Ziel des Flächenrecycling ist eine Reduktion des Flächenverbrauches. Leerstand (ehemals bebaute und genutzte Flächen, welche derzeit ungenutzt sind) soll wieder eine Nutzung zugeführt werden um den Neuverbrauch von Bodenfläche zu reduzieren. Die Förderung hierfür wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.

Gefördert werden:

  • Gemeinden
  • EigentümerInnen von betroffenen Grundstücken und Objekten
  • Natürliche und juristische Personen mit Zustimmung der Grundeigentümer:innen 


Gefördert werden folgende Leistungen:

  • die Erstellung von Entwicklungskonzepten zur künftigen Nutzung
  • die Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz
  • im Zusammenhang mit Entwicklungskonzepten die Vorplanung eines standortbedingten Mehraufwandes.
  • Nicht gefördert werden Leistungen, die der/die FörderungsnehmerIn selbst oder ein verbundenes Unternehmen erbringt.


Ausmaß der Förderung:

  • für Entwicklungskonzepte  bis zu 75 % der förderungsfähigen Kosten, maximal jedoch 60.000 Euro Förderungsbarwert
  • für Untersuchungen bis zu 75 % der förderungsfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro Förderungsbarwert
  • für Vorbereitungen  bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten, maximal jedoch 15.000 Euro Förderungsbarwert


Ablauf Förderungsprozess
Antragstellung

  • Der Antrag muss vor Beauftragung von Konzepten, Untersuchungen oder Planungen erfolgen
  • Förderungsanträge können laufend eingereicht werden. Sie werden in der Regel an zwei Terminen im Jahr (Juni, November) durch die Kommission in Angelegenheiten Altlastensanierung und Flächenrecycling begutachtet
  • Einreichfrist für eine Bearbeitung für die Herbstsitzung 2023 ist der 02.10.2023
  • Die Einreichmöglichkeit für die Förderschiene Flächenrecycling endet voraussichtlich im Mai 2025


Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:

  • Beschreibung der derzeitigen Situation und mögliche Zielsetzung künftiger Nutzung und der Untersuchungen
  • Auflistung der betroffenen Grundstücke
  • Lageplan zur Darstellung der Situierung innerhalb des geschlossen bebauten Ortsgebietes
  • Fotos der derzeitigen Situation
  • Kostenschätzung und beantragte Gesamtkosten
  • Nachweis der Information bzw. Zustimmung der Gemeinde bzw. der GrundeigentümerInnen.
  • Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich online direkt über die KPC gestellt werden.


Auszahlung
Die Förderungsauszahlung erfolgt nach abgeschlossener Endabrechnung. Folgende Unterlagen sind hierfür zu übermitteln: 

  • Fertiges Entwicklungskonzept bzw. Untersuchungsergebnisse oder Planungen Mehraufwand.
  • Firmenmäßig gezeichnetes Endabrechnungsformular.
  • Rechnungen und Zahlungsbelege in Kopie.


Quelle: https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/flaechenrecycling

 Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms KEM und KLAR durchgeführt.